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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sascha Horbach GmbH
Stand: 01. Januar 2026

  • 1 Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Sascha Horbach GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren privaten (§ 13 BGB) sowie gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB finden keine Anwendung bei Vergaben nach VOB/A.

  • 2 Angebot – Preise – Preisänderungen

Angebote des Auftragnehmers sind 6 Wochen ab Angebotsdatum gültig.
Mit Annahme des Angebots gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, sofern die Arbeiten innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss begonnen werden.

Preisgleitklausel Material

Sollten sich die Einkaufs- oder Marktpreise für zur Leistungserbringung erforderliche Materialien zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als 5 % erhöhen oder verringern, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einheitspreise entsprechend anzupassen.

Lohnkostenänderung

Tritt nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Lohnkosten ein, erhöht oder verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang.
Vorbehaltlich eines Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,65 % je 1 % Lohnkostenänderung.

Umsatzsteuer

Erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss und wird die Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten erbracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erhöhte Umsatzsteuer weiterzuberechnen.

Die Leistung ist unter der Annahme kalkuliert, dass Baufreiheit besteht und die Arbeiten zusammenhängend und ohne Unterbrechung nach der Planung des Auftragnehmers ausgeführt werden können.
Bei Abweichungen, insbesondere durch Behinderungen oder Leistungsstörungen, besteht ein Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstehenden Mehrkosten.

Alle Angebotsunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe oder sonstige Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

  • 3 Versicherungsleistungen

Angebote, Kostenvoranschläge und Rechnungen im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen (z. B. Sturm- oder Hagelschäden) beinhalten folgende Positionen (Nettoangaben, zzgl. gesetzlicher MwSt.):

  • Begutachtung inkl. Dokumentation und Bebilderung: 105,00 €
  • KFZ-Kostenanteil:
    • bis 15 km: 30,50 €
    • bis 25 km: 40,50 €
    • bis 50 km: 50,50 €
  • Mindermengenzuschlag bei Rechnungsbeträgen unter 300,00 €: 80,00 €
  • Stundensätze:
    • Facharbeiter: 61,50 €
    • Helfer: 58,50 €

Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer entsprechenden Abtretungserklärung des Auftraggebers.

  • 4 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen.
Die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend, sofern es sich um ungewöhnliche Witterungsverhältnisse handelt.
Die Arbeiten werden bei geeigneten Bedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortgeführt.

  • 5 Vergütung

Der Auftragnehmer ist gemäß § 632a BGB berechtigt, jederzeit Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind sofort fällig und zahlbar.
Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen.

Die Schlussrechnung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig.
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Keine Haftung besteht für Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • unsachgemäßen Gebrauch,
  • Beschädigungen oder Bearbeitungen durch Dritte,
  • Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgemäßem Gebrauch oder natürlicher Abnutzung beruhen, stellen keine Mängel dar. Dies gilt insbesondere für elektrisch oder mechanisch betriebene Bauteile (z. B. Antriebselemente von Lichtkuppeln oder Dachfenstern).

Im Übrigen gelten die Verjährungsfristen gemäß § 634a BGB:

      • 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen
      • 5 Jahre für Neubauarbeiten sowie Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind oder die Gebäudesubstanz betreffen
  • 7 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Werden Liefergegenstände fest mit einem Bauwerk verbunden, tritt der Auftraggeber etwaige hieraus entstehende Forderungen (z. B. aus Weiterveräußerung) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

  • 9 Abnahme

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Leistungsteile.
Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB.

Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt.
Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

  • 10 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei Pauschalpreisverträgen erfolgt die Abrechnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
Bei Einheitspreisverträgen erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Aufmaßes nach den Maßen der fertigen Oberfläche.

Zur Abgeltung von Bearbeitungsaufwand an Aussparungen (z. B. Fenster- oder Türöffnungen) werden Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² übermessen.
Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt.

Abweichende oder ergänzende Aufmaßregelungen können durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Normen getroffen werden. 

  • 11 Recht am Bild

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Auftragsvergabe einverstanden, dass während der Bauphase sowie nach Abschluss der Arbeiten Bildaufnahmen erstellt und zu Referenz- und Werbezwecken auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht werden dürfen.
Personen oder nicht auftragsbezogene Daten werden nicht abgebildet.

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung bis zum Arbeitsbeginn schriftlich oder per E-Mail an info@sascha-horbach.de widersprechen.

  • 12 Bauleistungsversicherung

Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Personen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind durch dessen Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Starkregen, Hagel, Sturm) während der Bauphase sind nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt und können nur über eine Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung des Auftraggebers abgesichert werden.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, seinen Versicherer über aufgestellte Gerüste zu informieren.

  • 13 Schlussbestimmungen

Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Bei Auftragsvergabe empfehlen wir eine Bauleistungs-/Bauwesensversicherung für Haftungsschäden während der Bauphase durch höhere Gewalt (Starkregen, Hagel, Wiederinstandsetzung der bereits erbrachten Leistungen ect.). Dies kann sogar die Wohngebäudeversicherung bereits beinhalten. Infomationen unter folgendem Link: https://www.sascha-horbach.de/wp-content/uploads/2020/11/CCF17112020_0001.pdf

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Der Widerruf kann in Textform erfolgen (z. B. per Brief oder E-Mail).

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind empfangene Leistungen zurückzugewähren. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist

Verlangen Sie ausdrücklich den Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist:

  • verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung Ihr Widerrufsrecht,
  • kann bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verlangt werden.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei dringend notwendigen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Vertrag ausschließlich diese Leistungen umfasst.